„Die in der Vergangenheit von Seiten einzelner Schülerinnen und Schüler gegen Herrn Peters erhobenen Vorwürfe sind sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch von der Bezirksregierung Arnsberg
geprüft worden und haben sich als haltlos erwiesen.
Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die strafrechtsrelevante Verleumdung einer Lehrkraft pädagogische, zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Dabei
ist zu beachten, dass jede Weiterverbreitung einer Verleumdung in den sozialen Medien rechtlich als neue Urheberschaft gilt, für die sich derjenige, der sie weitergeleitet hat, verantworten muss.
Von den Tätern wird Einsicht und ein Täter-Opfer-Ausgleich gefordert. Verleumdungen sind Formen verbaler und psychischer Gewalt, womit die Verleumder den Schulfrieden massiv stören.
Die Robert-Koch-Realschule behält sich vor, künftig strikt gegen Verleumdungen von Lehrkräften vorzugehen.
Herr Peters selbst hat sich entschlossen, die Robert-Koch-Realschule zu verlassen und an einer anderen Schule tätig zu werden.“