© RKR 2022

Laufbahn

Inhalt

Schulwechsel von der Grundschule und Erprobungsstufe Bewusst gestalteter Übergang in unsere Klasse 5 Lernen lernen Versetzung von 5 nach 6 Ende der Erprobungsstufe Schulformwechsel/Seiteneinstieg Der Unterricht in Klasse 7 bis 10 - Wahlpflichtfächer Teilzentrale Abschlussprüfungen (ZP10) Abschlüsse der Realschule Versetzungsbestimmungen Wie können Realschulabsolventen das Abitur erreichen?

Schulwechsel von der Grundschule und Erprobungsstufe

Im Anmeldeverfahren für die Klasse 5 werden die Kinder an den Dortmunder Realschulen persönlich von den Eltern angemeldet. Im Anmeldezeitraum ist unser Sekretariat geöffnet von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, donnerstags bis 16:00 Uhr. Bringen Sie bitte folgendes mit: das letzte Zeugnis eine Kopie des letzten Zeugnis den Anmeldebogen, den Sie mit dem Halbjahreszeugnis bekommen haben Ebenso können Sie Ihr Kind beim Besuch in unserem Sekretariat für die Sport- oder MNT-Klasse anmelden. Im Regelfall verschicken wir noch vor den Osterferien die Aufnahmebescheide an die Eltern. Der Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist zwar ein bedeutender Schritt, aber keineswegs eine unumstößliche Festlegung auf eine bestimmte Schulform oder gar eine berufliche Orientierung. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 sollen sich die Kinder an das Arbeiten an einer weiterführenden Schule gewöhnen. Dieser Entwicklungsprozess wird seitens der Lehrerinnen und Lehrer aufmerksam begleitet, unterstützt und in Erprobungsstufenkonferenzen dokumentiert. Die Lehrpläne von Realschule, Gymnasium und Hauptschule sind so aufeinander abgestimmt, dass am Ende der 6. Jahrgangsstufe ein Schulformwechsel problemlos möglich ist.

Bewusst gestalteter Übergang in unsere Klasse 5

Wir möchten, dass sich unsere neuen Schülerinnen und Schüler von Anfang an bei uns wohl fühlen und erfolgreich mitarbeiten können. Dazu haben wir organisatorische, methodische und inhaltliche Verabredungen: Erster Kontakt zu uns am Aktionstag (Unterricht zum Mitmachen, Besichtigung des Gebäudes, Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Grundschulklassen, Infos über die Sportklasse und den MINT-Schwerpunkt). Anmeldung im Februar, Antwort im Regelfall vor den Osterferien. Beratungsgespräch mit Eltern, deren Kinder nicht die Empfehlung der Grundschule zum Besuch der Realschule erhielten. Klassenbildung mit Rücksprache bei den Grundschulen. Kennenlern-Nachmittag wenige Tage vor den Sommerferien in der neuen Klasse mit der künftigen Klassenleitung. Mit dabei sind die Paten: Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen helfen und betreuen die neuen Kinder. Nach den Sommerferien treffen sich die meisten Fünftklässler im Begrüßungsgottesdienst. 1. Schulwoche mit viel Unterricht bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, Erkundung der Schule und Schulumgebung, gemeinsamen Aktivitäten und natürlich dem ersten Fachunterricht. Grundsätzlich haben unsere Kinder in der Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) möglichst viel Unterricht bei der Klassenleitung und ein möglichst kleines Lehrerteam. Gern greifen wir zu den Arbeitsmethoden der Grundschule (Freiarbeit, Wochenplan, Projektunterricht), womit ein erfolgreiches Lernen von Beginn an unterstützt wird. In regelmäßigen Teamstunden erörtern die Lehrerinnen und Lehrer die Entwicklung einer Klasse und koordinieren die pädagogische Zusammenarbeit. In einer Erprobungsstufenkonferenz mit den ehemaligen Grundschullehrerinnen und -lehrern findet ein wichtiger Erfahrungsaustausch statt. Wir bieten eine gezielte Hausaufgabenbetreuung und Förderangebote für Kinder. Von Montag bis Donnerstag gibt es für die Jahrgänge 5 bis 8 die Möglichkeit der Übermittagsbetreuung von 13 bis 15 Uhr. Die Betreuung bietet Die Betreuung bietet: Mittagessen, Hausaufgabenhilfe , Spiele, Basteln, Sportaktivitäten sowie eine Schulbücherei/Leseecke.

Lernen lernen

Besonders wichtig ist uns die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. Die Bildung und Erziehung unserer Kinder ist eine Aufgabe, die nur gemeinsam erfolgreich gestaltet werden kann. Nicht erst seit der PISA-Studie wissen wir: Auch das Lernen selbst will erst einmal gelernt sein. Daher richten wir unser Augenmerk besonders auf das "Lernen lernen". Wir kümmern uns darum, die Grundschulkinder nicht nur inhaltlich dort abzuholen, wo sie nach dem Grundschulbesuch stehen, sondern sie auch fit zu machen für das Lernen an einer weiterführenden Schule. Ein eigens zusammengestelltes Team ermittelt die Bereiche, die ausgebaut werden müssen, um erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, und entwickelt Unterrichtskonzepte: Wenn Ihr Kind zu uns kommt, wird es durch eine Sinnesrallye auf das "Lernen lernen" vorbereitet. Die Rallye macht erfahrungsgemäß viel Spaß, aber auch bereits die wesentlichen Merkmale und Stärken des eigenen Lernens erfahrbar. Dazu wurde in Klasse 5 das Fach "Lernen lernen" installiert. Hier werden konsequent Bausteine des Lernens erarbeitet, die Anwendung entsprechender Methoden eingeübt und über die Organisation von Arbeit gesprochen. Diese Hinweise versuchen wir durch die Durchführung eines Lerntypentests zu verdichten, so dass jedes Kind dann Lerntipps für seinen speziellen Lerntyp erhalten kann. Sollten einmal Lernstörungen auftreten, haben wir kompetente Ansprechpartner, die versuchen, weiterzuhelfen. Wir bieten Elternschulen an, in denen wir auch den Eltern unser Konzept erläutern und Wege aufzeigen, wie auch sie, zusätzlich zu unseren Bemühungen, zielgerichtet zum Lernerfolg des eigenen Kindes beitragen können. Nähere Informationen zu unserem Konzept "Lernen lernen" finden sie hier.

Versetzung von 5 nach 6

Der Übergang in die Jahrgangsstufe 6 (= 2. Teil der Erprobungsstufe) erfolgt automatisch. Die Wiederholung der Klasse ist auf Antrag möglich. Neu hinzu kommt in Klasse 6 das Fach Französisch. Französisch ist dabei nur positiv versetzungswirksam, d. h. ein "mangelhaft" oder "ungenügend" wird ignoriert, aber ein "sehr gut", "gut" oder "befriedigend " kann ein anderes "mangelhaft" ausgleichen.

Höchstens 3 Jahre in der Erprobungsstufe

Ein Kind darf höchstens 3 Jahre in der Erprobungsstufe eines Gymnasiums oder einer Realschule verbleiben. Es kann also entweder die Klasse 5 oder die Klasse 6 wiederholen, nicht aber beide Jahrgangsstufen. Auch ein Schulformwechsel ändert daran nichts: wer am Gymnasium die Klasse 5 besucht hat, danach an die Realschule wechselt und hier die Klasse 5 wiederholt, darf jetzt weder die 5 noch die 6 wiederholen.

Verfahren am Ende der Erprobungsstufe

Am Ende des 6. Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler erstmals nach den Regeln der Versetzungsbestimmungen (siehe "Abschlüsse der Realschule" weiter unten) versetzt. Gleichzeitig entscheidet die Versetzungskonferenz über den weiteren Bildungsgang eines Kindes, was für einige Schülerinnen und Schüler den Wechsel der Schulform bedeutet. Möglich sind diese Entscheidungen: Versetzte Schülerinnen und Schüler bleiben bei uns und besuchen die Klasse 7. Kinder mit überdurchschnittlichen Leistungen können in Absprache mit den Eltern in die Klasse 7 eines Gymnasiums wechseln. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler können die Klasse 6 bei uns wiederholen, wenn die Zeugniskonferenz dem Verbleib zustimmt und die Höchstverweildauer von 3 Jahren in der Erprobungsstufe nicht erreicht ist. Nicht versetzte Kinder müssen zur Hauptschule wechseln, wenn die Höchstverweildauer von drei Jahren in der Erprobungsstufe erreicht ist. Sie besuchen dann die Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler müssen auch dann in die Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule wechseln, wenn die Zeugniskonferenz von einer weiterhin nicht erfolgreichen Mitarbeit an der Realschule ausgeht. Der gravierende Schritt eines Schulformwechsels zeichnet sich in der Regel langfristig ab: Aus vielen Beratungsgesprächen wissen die Eltern unserer Kinder, ob wir einen Übergang zum Gymnasium oder zur Hauptschule empfehlen. Etwa sechs Wochen vor den Sommerferien informieren wir die Erziehungsberechtigten erstmals schriftlich über den bevorstehenden Wechsel. Bei der Auswahl der neuen Schule sind wir gern behilflich. Die eigentliche Entscheidung über den Schulformwechsel fällt jedoch erst in der Zeugniskonferenz kurz vor den Sommerferien und wird den Eltern erneut schriftlich mitgeteilt.

Schulformwechsel oder Umzug mit Übergang in die Klassen 6 bis 9 (Seiteneinstieg)

Zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich?

Im Falle eines Wohnungswechsels (Zuzug in den Verwaltungsbezirk Dortmund-Hombruch) ist ein Wechsel an die Robert-Koch- Realschule zu jeder Zeit möglich. Sofern Kapazitäten vorhanden sind, kann die Aufnahme sofort erfolgen. In allen anderen Fällen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein Schulwechsel in der Regel nur zum Schuljahresanfang möglich ist.

Wie melde ich mein Kind an?

In der Regel genügt ein Anruf in unserem Sekretariat. Wir führen eine Liste mit Interessierten, in die sich Seiteneinsteiger unverbindlich eintragen lassen können. Die Anmeldung an einer anderen Dortmunder Realschule ist danach nicht mehr erforderlich. Die 14 Dortmunder Realschulen stimmen die Seiteneinsteigerlisten untereinander ab und versuchen, allen Interessierten einen Platz anzubieten.

Ist es wichtig, welche Schulform bisher besucht wurde?

In der Erobungsstufe (Klasse 5 und 6) spielt die bisherige Schulform eine untergeordnete Rolle (Ausnahmen: Förderschule, Waldorfschule). Wir beraten die Eltern ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Am Ende der Erprobungsstufe (Klasse 6) können Kinder von einer Hauptschule in die Klasse 7 wechseln, wenn ein entsprechender Beschluss der Versetzungskonferenz der Hauptschule vorliegt. In die Jahrgangsstufen 7 bis 9 können Kinder der Hauptschule nicht mehr wechseln. Der Seiteneinstieg von einer Gesamtschule ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber wegen der anderen Struktur dieser Schulform im Einzelfall erörtert werden.

In welcher Jahrgangsstufe ist ein Seiteneinstieg möglich?

Ein Schulformwechsel ist nur bis zum Beginn der 9. Jahrgangsstufe möglich.

Wie sicher bekommt man einen Platz an der RKR?

Schülerinnen und Schüler, die bisher die Jahrgangsstufe 6 eines Gymnasiums besuchten, bekommen auf jeden Fall einen Platz an einer Dortmunder Realschule. Das muss aber nicht unbedingt die RKR sein. In den letzten Jahren konnten wir allerdings alle Kinder aus dem Verwaltungsbezirk Hombruch aufnehmen. Einen sicheren Realschulplatz in Dortmund bekommen auch Kinder, die am Ende der Erprobungsstufe (Klasse 6) der Hauptschule einen entsprechenden Beschluss der Versetzungskonferenz vorlegen können. In allen anderen Fällen besteht für uns keine Aufnahmepflicht. Dennoch tagt unmittelbar vor den Sommerferien die Schulleiterkonferenz der 14 Dortmunder Realschulen mit dem Bestreben, allen Interessierten einen Platz anzubieten. Trotzdem ist es möglich, dass ein Kind der Jahrgangsstufe 7 bis 9 des Gymnasiums an keiner Dortmunder Realschule angenommen werden kann. In diesem Ausnahmefall wäre nur ein Wechsel an eine Gesamtschule oder an eine Hauptschule möglich. Letztgenannte Schulform muss schulpflichtige Kinder in jedem Fall aufnehmen.

Der Seiteneinstieg hat geklappt, und dann?

Schülerinnen und Schüler, die von einem Gymnasium zu uns kommen und dort Französisch gehabt haben, müssen dieses Fach bei uns fortsetzen. Schülerinnen und Schüler, die von einem Gymnasium zu uns kommen, besuchen unabhängig vom Versetzungszeugnis des Gymnasiums die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Bei einem Wechsel in die Jahrgangsstufe 8 oder 9 entscheidet die Versetzungskonferenz nach 12 Wochen, ob das Kind in der Jahrgangsstufe verbleibt oder in die darunter liegende Stufe wechseln muss.

Der Unterricht in Klasse 7 bis 10

Am Ende der Klasse 6 wählen die Schülerinnen und Schüler ein viertes Hauptfach, welches ab Klasse 7 als sogenanntes Wahlpflichtfach mit drei Stunden pro Woche unterrichtet wird. Um einen Überblick zu erhalten, veranstalten wir vor der Wahl einen Informationsabend für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Alle zur Wahl stehenden Fächer werden vorgestellt werden und es können Fragen gestellt werden. Im Regelfall werden folgende Wahlpflichtfächer an der RKR angeboten:

Französisch

Entscheidungshilfen: Ihr Kind hat Spaß am Erlernen einer Fremdsprache. Französisch gilt nach Englisch als wichtigste Fremdsprache. In der Europäischen Union ist Französisch eine Amtssprache. Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Hochschulreife anstreben, haben mit Abschluss der Realschule bereits eine der beiden Pflicht-Fremdprachen für das Abitur absolviert und müssen in der Oberstufe nur noch eine Fremdsprache (in der Regel Englisch) fortführen. Viele fs-Kurse unternahmen im 10. Schuljahr eine Wochenendfahrt nach Paris. Die unterrichtliche Arbeit im Fach Französisch orientiert sich am Lehrwerk und wird ergänzt z. B. durch Prospekte, Lektüren, Internetrecherchen, Annoncen, Zeitschriften, Fotos und/oder Filme und das mannigfaltige Begleitmaterial zum Lehrwerk. Besonders wichtig ist es uns in allen Jahrgängen, das Lernen als aktiven, auch selbstbestimmten Vorgang zu gestalten und Methoden zu vermitteln, die helfen, das Lernen an sich zu lernen sowie die Schülerinnen und Schüler an der Unterrichtsgestaltung und der Auswertung von Ergebnissen zu beteiligen. Zu diesem Zweck nutzen wir die oben angeführten Materialien und führen regelmäßig Wochenplan-, Frei- und Projektarbeit, Internetrecherchen etc. durch. Diese gewährleisten zusätzlich, dass die Schülerinnen und Schüler immer wieder Probleme erkennen und lösen, Aufgaben übernehmen, Widerstände überwinden und ihre Leistungsfähigkeit erfahren.

Sozialwissenschaften

Das Fach Sozialwissenschaften verbindet Inhalte aus Politik - Wirtschaft - Soziolgie. Es werden die Beziehungen zwischen Menschen, Gruppen, Gesellschaften und Staaten untersucht. Konfliktlösungen werden erarbeitet und erprobt, z.B. in Form von Rollenspielen und Simulationen. Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 7 und 8: Aufwachsen und Lernen Konsum und Vorsorge Freizeitgestaltung Informtionsgewinnung und Meinungsbildung Mitgestaltung politischer Prozesse Arbeit und Beruf/Berufswahlvorbereitung (auch Thema für alle in Politik Klasse 8) Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 9 und 10: Demokratische Gesellschaft Technologische Gesellschaft Wohlstandsgesellschaft Soziale Gesellschaft Multikulturelle Gesellschaft Ökologische Gesellschaft Internationale Gesellschaft

Technik

Empfehlenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme am Technikunterricht: Technisches Verständnis Räumliches Vorstellungsvermögen Handwerkliches Geschick Interesse an praktischer Arbeit sorgfältiges und präzises Arbeiten Teamfähigkeit Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 7 und 8: Sicherheit am Arbeitsplatz Fertigungsprozesse Holz Technisches Zeichnen Fertigungsprozesse Metall Grundschaltungen der Steuerungstechnik Automatisierung Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 9 und 10: Bautechnik Mobilität Planung und Fertigung eines mehrteiligen Produkts aus verschiedenen Materialien Kommunikationstechnik Digitaltechnik Energieerzeugung, -transport und -nutzung Energiewandelnde Maschinen

Biologie

Günstige Voraussetzungen: Interesse an Pflanzen, Tieren und biologischen Fragestellungen Vorstellungsvermögen Fähigkeit, Begriffe und Regeln auswendig zu lernen Spaß am praktischen Arbeiten Unterrichtsinhalte in der Klasse 7 und 8: I. Ökosystem Wald II. Genussmittel – Drogen III. Körper wehrt Infektionen ab Unterrichtsinhalte in den Klassen 9 und 10: I. Zelle als Grundeinheit aller Lebewesen II. Erbinformation als Steuerung von Lebensvorgängen III. Angeborenes und erlerntes Verhalten IV. Sinneswahrnehmung V. Stoffwechsel im Körper VI. Feinbau des Bewegungsapparates VII. Sexualerziehung VIII. Evolution IX. Alles Leben geht von Pflanzen aus

Chemie

Chemische Fragestellungen: Woraus bestehen Stoffe? Warum schwimmt Eis auf dem Wasser? Wie gewinnt man Salz aus Meerwasser? Woraus besteht Luft? Warum brennt eine Kerze? Warum leuchtet ein Feuerwerk bunt? Warum schmeckt eine Zitrone sauer? Kann man eine Kartoffel als Batterie verwenden? Voraussetzungen Interesse an chemischen Fragestellungen im Alltag Gute Beobachtungsgabe und Spaß am Beschreiben Gutes Vorstellungsvermögen Bereitschaft Fachbegriffe zu lernen Spaß am praktischen Arbeiten (Experimentieren) Außerschulische Lernorte: Kitz.do Schülerlabor in Dortmund: Klasse 7: „Einführung in das chemische Arbeiten“ und „Bunte Zeiten“ Klasse 8: Herstellung von Handcreme und Lippenpflege Unterrichtsinhalte in der Klasse 7: Sicherheit im Chemieunterricht Stoffe und ihre Eigenschaften Mischen und Trennen Luft und Wasser Brandbekämpfung Unterrichtsinhalte in der Klasse 8: Metalle Chemische Zeichensprache Weitere Inhalte bis Klasse 10: Das Periodensystem der Elemente Säuren und Laugen Elektrochemie Fossile Brennstoffe Alkohole und organische Säuren Nahrungsmittelchemie Kunststoffe Seifen, Waschmittel und Kosmetikprodukte Berufsorientierung - Einblicke in Berufe, die chemisches Hintergrundwissen benötigen: Chemielaborant/in Chemikant/in Chemisch technische(r) Assistent/in Lacklaborant/in Werkstoffprüfer/in

Teilzentrale Abschlussprüfungen (ZP10)

Einheitliche Standards

Die Kultusministerkonferenz hat einheitliche Anforderungen für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch festgelegt. Diese Standards beziehen sich unter anderem auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet, diese Standards zu übernehmen und zu überprüfen. In NRW nahmen erstmals im Sommer 2007 alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 10 an der teilzentralen Abschlussprüfung teil. Die Zeugnisnote in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch beruht zur Hälfte auf den in Klasse 10 erbrachten Leistungen, was in einer Vornote dokumentiert wird. Die Leistungen in den übrigen Fächern haben die gleiche Bedeutung wie bisher, daher der Begriff „teilzentrale Abschlussprüfung“. Die Anforderungen für die Fachoberschulreife ändern sich nicht. Zentrale Vorgabe einheitlicher Aufgaben. Zentrale Vorgabe einheitlicher Bewertungskriterien. Zweitkorrektur innerhalb der Schule. Grundlagen sind die Lehrpläne für Deutsch, Mathematik und Englisch. Für jedes Fach wurden verbindliche Inhaltsbereiche festgelegt, die die möglichen Themengebiete eingrenzen und eine gezielte Vorbereitung ermöglichen. Beispielaufgaben zeigen, wie die Prüfungsaufgaben aussehen. In der RKR findet zusätzlicher Unterricht und eine intensive Vorbereitung im Fachunterricht statt.

Aufbau der schriftlichen Prüfung

1. Teil - Basiskompetenzen: Fachliches Grundwissen und Fachmethoden der Klassen 5 - 10 - Abgabe des 1. Teils - 2. Teil - Aufgaben oder Fragen, die aus dem Unterricht der Klasse 10 erwachsen. Die Aufgabenvorschläge für diesen Prüfungsteil knüpfen an die Praxis der Klassenarbeiten in der Klasse 10 an. Im Fach Deutsch stehen zwei Aufgaben zur Auswahl.

Dauer der schriftlichen Prüfung

Deutsch: 150 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung + 10 Minuten zur Aufgabenauswahl Mathematik: 120 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung Englisch: 120 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung

Bedingungen für eine mündliche Prüfung

Vornote und Prüfungsnote stimmen überein: Keine mündliche Prüfung, die Zeugnisnote steht fest. Vornote und Prüfungsnote weichen um eine Notenstufe ab: Keine mündliche Prüfung, Fachlehrer und Zweitkorrektor setzen die Zeugnisnote fest. Vornote und Prüfungsnote weichen um zwei Notenstufen ab: Freiwillige mündliche Prüfung nach Anmeldung durch die Schülerin bzw. den Schüler. Ohne die mündliche Prüfung errechnet sich die Zeugnisnote aus dem arithmetischen Mittel. Vornote und Prüfungsnote weichen um drei Notenstufen ab: Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist Pflicht.

Ablauf der mündlichen Prüfung

Vor der Prüfung: Die Schülerin bzw. der Schüler erfährt von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer drei Unterrichtsvorhaben aus der Klasse 10 als inhaltliche Grundlage. Am Prüfungstag: Nach der Aufgabenstellung durch die Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer 10 Minuten Vorbereitungszeit. In der Prüfung: Sie besteht aus einem etwa 15-minütigeen Prüfungsgespräch zwischen Schüler und Fachlehrer. Nach der Prüfung: Die Zeugnisnote wird aus der 5-fach gewichteten Vornote, der 3-fach gewichteten schriftliche Prüfung und der 2-fach gewichtetenen mündliche Prüfung gebildet.

Terminplan

Die Termine der Prüfungen und ggf. der Nachprüfungen sind dem Terminplan der RKR zu entnehmen.

Abschlüsse der Realschule

Über den Abschlussrechner können Sie erfahren, welcher Abschluss mit dem Ende der Schulpflicht der Sekundarstufe I bei uns vergeben werden. Rufen sie die Datei in Excel auf un geben sie die zu erwartenden Noten am Ende der Klasse 10 ein.

Versetzungsbestimmungen (Auszug aus der APO-SI)

§ 21 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird versetzt, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind. § 25 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler [der Realschule] wird ... in die Klassen 7 bis 10 versetzt, wenn die Leistungen a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder b) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, diese mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder c) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind. § 25 (2) In Klasse 6 sind die in der zweiten Fremdsprache erbrachten Leistungen nicht versetzungswirksam, können aber zum Ausgleich herangezogen werden. Nachprüfung: § 22 (1) Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll. § 22 (4) Die Prüfung besteht aus einer mündlichen, gegebenenfalls aus einer praktischen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung. § 22 (5) Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung die Versetzungsbedingungen erfüllt, ist versetzt. Die Schülerin oder der Schüler erhält ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die Nachprüfung bestanden wurde. § 22 (6) Versäumt die Schülerin oder der Schüler aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund die Prüfung oder einen Teil der Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Kann sie oder er aus einem von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Grund an der gesamten Prüfung oder an dem noch fehlenden Teil der Prüfung nicht teilnehmen, muss dies unverzüglich nachgewiesen werden; wer wegen einer Krankheit nicht teilnehmen kann, hat ein ärztliches Attest vorzulegen. Versetzung aus besonderen Gründen: § 21(3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus besonderen Gründen nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. Eine Versetzung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn damit die Vergabe eines Abschlusses ... verbunden ist. Vorversetzung: § 20 (2) Eine Vorversetzung ist zum Ende eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres möglich. Freiwillige Wiederholung: § 20 (3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern die vorhergegangene Klasse einmal freiwillig wiederholen oder spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres in die vorhergegangene Klasse zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen. Erworbene Abschlüsse und Berechtigungen bleiben erhalten.

Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sek. I (APO-SI):

§ 40 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn die Versetzungsbestimmungen (siehe oben) erfüllt sind. § 41 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule erwirbt mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn ihre oder seine Leistungen in allen Fächern mindestens befriedigend sind. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Werden die Versetzungsanforderungen nicht erfüllt, prüft die Zeugniskonferenz in der Jahrgangsstufe 10, ob der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergeben wird. Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen unsere Schülerinnen und Schüler automatisch, wenn sie in die Jahrgangsstufe 10 versetzt werden. Mit Ende der Schulpflicht der Sekundarstufe I wird der Abschluss auch vergeben, wenn diese Noten erreicht werden: Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erreichen unsere Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10, wenn sie die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt haben. Außerdem müssen diese Bedingungen erfüllt sein: Sind die Noten schlechter, wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergeben. § 42 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben: In Klasse 10 der Realschule zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) oder zur Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. § 42 (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn a) durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb des angestrebten Abschlusses erfüllt würden oder b) durch die Verbesserung der Note um eine Notenstufe in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb der angestrebten Berechtigung erfüllt würden. § 42 (3) Eine Nachprüfung ist nicht möglich 1. in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10, 2. in einem Fach, das bei einer Versetzung oder beim Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung zum Notenausgleich herangezogen werden soll. § 42 (4) Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach. § 23 (1) Die Klassen 9 und 10 kann einmal freiwillig wiederholen, wer zwar einen Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt hat. Wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat, kann die Klasse 10 nicht wiederholen. § 23 (3) Die Wiederholung setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dadurch die Höchstdauer der Ausbildung in der Sekundarstufe I von 8 Jahren nicht überschreitet. Schülerinnen und Schüler, die diese Noten nicht erreichen, die Schulpflicht der Sekundarstufe I erfüllt haben und nicht in der Jahrgangsstufe 10 sind, erhalten ein Abgangszeugnis.

Wie können Realschulabsolventen das Abitur erreichen?

Allgemeine Hochschulreife (Vollabitur)

Dazu wird die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (FOR+Q) benötigt. Damit ist ein Wechsel in die Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder des gymnasialen Zweigs eines Berufskollegs möglich. Die Oberstufe dauert 3 Jahre. In dieser Zeit können Schülerinnen und Schüler, die an der Realschule Französisch nicht bis zur 10. Klasse hatten, die zweite Fremdsprache erlernen, die für das Abitur verpflichtend ist. Das Sprachangebot ist von Schule zu Schule verschieden und umfasst z.B. Italienisch, Spanisch, Chinesisch usw. Derzeit wechseln Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss FOR+Q nach der Realschule in die Klasse 10 eines Gymnasiums, was an dieser Schulform das erste Jahr der Oberstufe sein wird (Einführungsphase = EF). Auch in diesem Fall dauert die Oberstufe also 3 Jahre, endet aber nach der Klasse 12! In der Gesamtschule und beim gymnasialen Zweig der Berufskollegs umfasst die Oberstufe die Jahrgänge 11 bis 13.

Fachochschulreife nach 12 Schuljahren

Realschulabsolventen können mit der Fachoberschulreife (FOR) eine Fachoberschule besuchen und dort die Fachhochschulreife erlangen. Die meisten Schülerinnen und Schüler wechseln dazu an ein Berufskolleg. Die Fachhochschulreife kann auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule erreicht werden (in der Regel beim Abgang ein Jahr vor dem Vollabitur).
D/M/E
übrige Fächer
Ausgleich
mind. 3/3/3 oder 4/3/2(1)
Reihenfolge beliebig
alle 3
5 (6)
4 (5) sonst 3 (2/1)
2 (1)
 4/4 (5) sonst 3 (2/1)
 2(1)/2(1)
 4/4/4 (5) sonst 3 (2/1)
 2(1)/2(1)/2(1)
Nachprüfung möglich, wenn die Bedingung zur Qualifikation in einem Fach um eine Note verfehlt wurde.
Nachprüfung nicht möglich, um einen Ausgleich oder HS-Abschluss zu erzielen.
Keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der teilzentralen Abschlussprüfung).
Deutsch oder Mathematik
übrige Fächer ohne Französisch
5
5 (6)
5 / 5 (6/6)
Nachprüfung nur zur Erlangung der Fachoberschulreife möglich. In Klasse 10 keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der Abschlussprüfung).
Deutsch oder Mathematik oder Lernbereich Naturwissenschaften (Ph/Ch/Bi) oder Lernbereich Gesellschaftslehre (Ge/Ek/Pk)
übrige Fächer ohne Französisch
5
5 (6)
5 / 5 (6/6)
Nachprüfung nur zur Erlangung der Fachoberschulreife möglich. In Klasse 10 keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der Abschlussprüfung).
Am Hombruchsfeld 69 44225 Dortmund 0231 - 5029141 0231 - 5010246 robert-koch-realschule @stadtdo.de
© RKR 2022

Laufbahn

Inhalt

Schulwechsel von der Grundschule und Erprobungsstufe Bewusst gestalteter Übergang in unsere Klasse 5 Lernen lernen Versetzung von 5 nach 6 Ende der Erprobungsstufe Schulformwechsel/Seiteneinstieg Der Unterricht in Klasse 7 bis 10 - Wahlpflichtfächer Teilzentrale Abschlussprüfungen (ZP10) Abschlüsse der Realschule Versetzungsbestimmungen Wie können Realschulabsolventen das Abitur erreichen?

Schulwechsel von der Grundschule und

Erprobungsstufe

Im Anmeldeverfahren für die Klasse 5 werden die Kinder an den Dortmunder Realschulen persönlich von den Eltern angemeldet. Im Anmeldezeitraum ist unser Sekretariat geöffnet von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, donnerstags bis 16:00 Uhr. Bringen Sie bitte folgendes mit: das letzte Zeugnis eine Kopie des letzten Zeugnis den Anmeldebogen, den Sie mit dem Halbjahreszeugnis bekommen haben Ebenso können Sie Ihr Kind beim Besuch in unserem Sekretariat für die Sport- oder MNT-Klasse anmelden. Im Regelfall verschicken wir noch vor den Osterferien die Aufnahmebescheide an die Eltern. Der Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist zwar ein bedeutender Schritt, aber keineswegs eine unumstößliche Festlegung auf eine bestimmte Schulform oder gar eine berufliche Orientierung. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 sollen sich die Kinder an das Arbeiten an einer weiterführenden Schule gewöhnen. Dieser Entwicklungsprozess wird seitens der Lehrerinnen und Lehrer aufmerksam begleitet, unterstützt und in Erprobungsstufenkonferenzen dokumentiert. Die Lehrpläne von Realschule, Gymnasium und Hauptschule sind so aufeinander abgestimmt, dass am Ende der 6. Jahrgangsstufe ein Schulformwechsel problemlos möglich ist.

Bewusst gestalteter Übergang in unsere Klasse 5

Wir möchten, dass sich unsere neuen Schülerinnen und Schüler von Anfang an bei uns wohl fühlen und erfolgreich mitarbeiten können. Dazu haben wir organisatorische, methodische und inhaltliche Verabredungen: Erster Kontakt zu uns am Aktionstag (Unterricht zum Mitmachen, Besichtigung des Gebäudes, Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Grundschulklassen, Infos über die Sportklasse und den MINT-Schwerpunkt). Anmeldung im Februar, Antwort im Regelfall vor den Osterferien. Beratungsgespräch mit Eltern, deren Kinder nicht die Empfehlung der Grundschule zum Besuch der Realschule erhielten. Klassenbildung mit Rücksprache bei den Grundschulen. Kennenlern-Nachmittag wenige Tage vor den Sommerferien in der neuen Klasse mit der künftigen Klassenleitung. Mit dabei sind die Paten: Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen helfen und betreuen die neuen Kinder. Nach den Sommerferien treffen sich die meisten Fünftklässler im Begrüßungsgottesdienst. 1. Schulwoche mit viel Unterricht bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, Erkundung der Schule und Schulumgebung, gemeinsamen Aktivitäten und natürlich dem ersten Fachunterricht. Grundsätzlich haben unsere Kinder in der Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) möglichst viel Unterricht bei der Klassenleitung und ein möglichst kleines Lehrerteam. Gern greifen wir zu den Arbeitsmethoden der Grundschule (Freiarbeit, Wochenplan, Projektunterricht), womit ein erfolgreiches Lernen von Beginn an unterstützt wird. In regelmäßigen Teamstunden erörtern die Lehrerinnen und Lehrer die Entwicklung einer Klasse und koordinieren die pädagogische Zusammenarbeit. In einer Erprobungsstufenkonferenz mit den ehemaligen Grundschullehrerinnen und -lehrern findet ein wichtiger Erfahrungsaustausch statt. Wir bieten eine gezielte Hausaufgabenbetreuung und Förderangebote für Kinder. Von Montag bis Donnerstag gibt es für die Jahrgänge 5 bis 8 die Möglichkeit der Übermittagsbetreuung von 13 bis 15 Uhr. Die Betreuung bietet Die Betreuung bietet: Mittagessen, Hausaufgabenhilfe , Spiele, Basteln, Sportaktivitäten sowie eine Schulbücherei/Leseecke.

Lernen lernen

Besonders wichtig ist uns die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. Die Bildung und Erziehung unserer Kinder ist eine Aufgabe, die nur gemeinsam erfolgreich gestaltet werden kann. Nicht erst seit der PISA-Studie wissen wir: Auch das Lernen selbst will erst einmal gelernt sein. Daher richten wir unser Augenmerk besonders auf das "Lernen lernen". Wir kümmern uns darum, die Grundschulkinder nicht nur inhaltlich dort abzuholen, wo sie nach dem Grundschulbesuch stehen, sondern sie auch fit zu machen für das Lernen an einer weiterführenden Schule. Ein eigens zusammengestelltes Team ermittelt die Bereiche, die ausgebaut werden müssen, um erfolgreiches Lernen zu ermöglichen, und entwickelt Unterrichtskonzepte: Wenn Ihr Kind zu uns kommt, wird es durch eine Sinnesrallye auf das "Lernen lernen" vorbereitet. Die Rallye macht erfahrungsgemäß viel Spaß, aber auch bereits die wesentlichen Merkmale und Stärken des eigenen Lernens erfahrbar. Dazu wurde in Klasse 5 das Fach "Lernen lernen" installiert. Hier werden konsequent Bausteine des Lernens erarbeitet, die Anwendung entsprechender Methoden eingeübt und über die Organisation von Arbeit gesprochen. Diese Hinweise versuchen wir durch die Durchführung eines Lerntypentests zu verdichten, so dass jedes Kind dann Lerntipps für seinen speziellen Lerntyp erhalten kann. Sollten einmal Lernstörungen auftreten, haben wir kompetente Ansprechpartner, die versuchen, weiterzuhelfen. Wir bieten Elternschulen an, in denen wir auch den Eltern unser Konzept erläutern und Wege aufzeigen, wie auch sie, zusätzlich zu unseren Bemühungen, zielgerichtet zum Lernerfolg des eigenen Kindes beitragen können. Nähere Informationen zu unserem Konzept "Lernen lernen" finden sie hier.

Versetzung von 5 nach 6

Der Übergang in die Jahrgangsstufe 6 (= 2. Teil der Erprobungsstufe) erfolgt automatisch. Die Wiederholung der Klasse ist auf Antrag möglich. Neu hinzu kommt in Klasse 6 das Fach Französisch. Französisch ist dabei nur positiv versetzungswirksam, d. h. ein "mangelhaft" oder "ungenügend" wird ignoriert, aber ein "sehr gut", "gut" oder "befriedigend " kann ein anderes "mangelhaft" ausgleichen.

Höchstens 3 Jahre in der Erprobungsstufe

Ein Kind darf höchstens 3 Jahre in der Erprobungsstufe eines Gymnasiums oder einer Realschule verbleiben. Es kann also entweder die Klasse 5 oder die Klasse 6 wiederholen, nicht aber beide Jahrgangsstufen. Auch ein Schulformwechsel ändert daran nichts: wer am Gymnasium die Klasse 5 besucht hat, danach an die Realschule wechselt und hier die Klasse 5 wiederholt, darf jetzt weder die 5 noch die 6 wiederholen.

Verfahren am Ende der Erprobungsstufe

Am Ende des 6. Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler erstmals nach den Regeln der Versetzungsbestimmungen (siehe "Abschlüsse der Realschule" weiter unten) versetzt. Gleichzeitig entscheidet die Versetzungskonferenz über den weiteren Bildungsgang eines Kindes, was für einige Schülerinnen und Schüler den Wechsel der Schulform bedeutet. Möglich sind diese Entscheidungen: Versetzte Schülerinnen und Schüler bleiben bei uns und besuchen die Klasse 7. Kinder mit überdurchschnittlichen Leistungen können in Absprache mit den Eltern in die Klasse 7 eines Gymnasiums wechseln. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler können die Klasse 6 bei uns wiederholen, wenn die Zeugniskonferenz dem Verbleib zustimmt und die Höchstverweildauer von 3 Jahren in der Erprobungsstufe nicht erreicht ist. Nicht versetzte Kinder müssen zur Hauptschule wechseln, wenn die Höchstverweildauer von drei Jahren in der Erprobungsstufe erreicht ist. Sie besuchen dann die Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler müssen auch dann in die Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule wechseln, wenn die Zeugniskonferenz von einer weiterhin nicht erfolgreichen Mitarbeit an der Realschule ausgeht. Der gravierende Schritt eines Schulformwechsels zeichnet sich in der Regel langfristig ab: Aus vielen Beratungsgesprächen wissen die Eltern unserer Kinder, ob wir einen Übergang zum Gymnasium oder zur Hauptschule empfehlen. Etwa sechs Wochen vor den Sommerferien informieren wir die Erziehungsberechtigten erstmals schriftlich über den bevorstehenden Wechsel. Bei der Auswahl der neuen Schule sind wir gern behilflich. Die eigentliche Entscheidung über den Schulformwechsel fällt jedoch erst in der Zeugniskonferenz kurz vor den Sommerferien und wird den Eltern erneut schriftlich mitgeteilt.

Schulformwechsel oder Umzug mit Übergang in die

Klassen 6 bis 9 (Seiteneinstieg)

Zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich?

Im Falle eines Wohnungswechsels (Zuzug in den Verwaltungsbezirk Dortmund-Hombruch) ist ein Wechsel an die Robert-Koch- Realschule zu jeder Zeit möglich. Sofern Kapazitäten vorhanden sind, kann die Aufnahme sofort erfolgen. In allen anderen Fällen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein Schulwechsel in der Regel nur zum Schuljahresanfang möglich ist.

Wie melde ich mein Kind an?

In der Regel genügt ein Anruf in unserem Sekretariat. Wir führen eine Liste mit Interessierten, in die sich Seiteneinsteiger unverbindlich eintragen lassen können. Die Anmeldung an einer anderen Dortmunder Realschule ist danach nicht mehr erforderlich. Die 14 Dortmunder Realschulen stimmen die Seiteneinsteigerlisten untereinander ab und versuchen, allen Interessierten einen Platz anzubieten.

Ist es wichtig, welche Schulform bisher besucht

wurde?

In der Erobungsstufe (Klasse 5 und 6) spielt die bisherige Schulform eine untergeordnete Rolle (Ausnahmen: Förderschule, Waldorfschule). Wir beraten die Eltern ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Am Ende der Erprobungsstufe (Klasse 6) können Kinder von einer Hauptschule in die Klasse 7 wechseln, wenn ein entsprechender Beschluss der Versetzungskonferenz der Hauptschule vorliegt. In die Jahrgangsstufen 7 bis 9 können Kinder der Hauptschule nicht mehr wechseln. Der Seiteneinstieg von einer Gesamtschule ist zwar grundsätzlich möglich, muss aber wegen der anderen Struktur dieser Schulform im Einzelfall erörtert werden.

In welcher Jahrgangsstufe ist ein Seiteneinstieg

möglich?

Ein Schulformwechsel ist nur bis zum Beginn der 9. Jahrgangsstufe möglich.

Wie sicher bekommt man einen Platz an der RKR?

Schülerinnen und Schüler, die bisher die Jahrgangsstufe 6 eines Gymnasiums besuchten, bekommen auf jeden Fall einen Platz an einer Dortmunder Realschule. Das muss aber nicht unbedingt die RKR sein. In den letzten Jahren konnten wir allerdings alle Kinder aus dem Verwaltungsbezirk Hombruch aufnehmen. Einen sicheren Realschulplatz in Dortmund bekommen auch Kinder, die am Ende der Erprobungsstufe (Klasse 6) der Hauptschule einen entsprechenden Beschluss der Versetzungskonferenz vorlegen können. In allen anderen Fällen besteht für uns keine Aufnahmepflicht. Dennoch tagt unmittelbar vor den Sommerferien die Schulleiterkonferenz der 14 Dortmunder Realschulen mit dem Bestreben, allen Interessierten einen Platz anzubieten. Trotzdem ist es möglich, dass ein Kind der Jahrgangsstufe 7 bis 9 des Gymnasiums an keiner Dortmunder Realschule angenommen werden kann. In diesem Ausnahmefall wäre nur ein Wechsel an eine Gesamtschule oder an eine Hauptschule möglich. Letztgenannte Schulform muss schulpflichtige Kinder in jedem Fall aufnehmen.

Der Seiteneinstieg hat geklappt, und dann?

Schülerinnen und Schüler, die von einem Gymnasium zu uns kommen und dort Französisch gehabt haben, müssen dieses Fach bei uns fortsetzen. Schülerinnen und Schüler, die von einem Gymnasium zu uns kommen, besuchen unabhängig vom Versetzungszeugnis des Gymnasiums die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Bei einem Wechsel in die Jahrgangsstufe 8 oder 9 entscheidet die Versetzungskonferenz nach 12 Wochen, ob das Kind in der Jahrgangsstufe verbleibt oder in die darunter liegende Stufe wechseln muss.

Der Unterricht in Klasse 7 bis 10

Am Ende der Klasse 6 wählen die Schülerinnen und Schüler ein viertes Hauptfach, welches ab Klasse 7 als sogenanntes Wahlpflichtfach mit drei Stunden pro Woche unterrichtet wird. Um einen Überblick zu erhalten, veranstalten wir vor der Wahl einen Informationsabend für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Alle zur Wahl stehenden Fächer werden vorgestellt werden und es können Fragen gestellt werden. Im Regelfall werden folgende Wahlpflichtfächer an der RKR angeboten:

Französisch

Entscheidungshilfen: Ihr Kind hat Spaß am Erlernen einer Fremdsprache. Französisch gilt nach Englisch als wichtigste Fremdsprache. In der Europäischen Union ist Französisch eine Amtssprache. Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Hochschulreife anstreben, haben mit Abschluss der Realschule bereits eine der beiden Pflicht-Fremdprachen für das Abitur absolviert und müssen in der Oberstufe nur noch eine Fremdsprache (in der Regel Englisch) fortführen. Viele fs-Kurse unternahmen im 10. Schuljahr eine Wochenendfahrt nach Paris. Die unterrichtliche Arbeit im Fach Französisch orientiert sich am Lehrwerk und wird ergänzt z. B. durch Prospekte, Lektüren, Internetrecherchen, Annoncen, Zeitschriften, Fotos und/oder Filme und das mannigfaltige Begleitmaterial zum Lehrwerk. Besonders wichtig ist es uns in allen Jahrgängen, das Lernen als aktiven, auch selbstbestimmten Vorgang zu gestalten und Methoden zu vermitteln, die helfen, das Lernen an sich zu lernen sowie die Schülerinnen und Schüler an der Unterrichtsgestaltung und der Auswertung von Ergebnissen zu beteiligen. Zu diesem Zweck nutzen wir die oben angeführten Materialien und führen regelmäßig Wochenplan-, Frei- und Projektarbeit, Internetrecherchen etc. durch. Diese gewährleisten zusätzlich, dass die Schülerinnen und Schüler immer wieder Probleme erkennen und lösen, Aufgaben übernehmen, Widerstände überwinden und ihre Leistungsfähigkeit erfahren.

Sozialwissenschaften

Das Fach Sozialwissenschaften verbindet Inhalte aus Politik - Wirtschaft - Soziolgie. Es werden die Beziehungen zwischen Menschen, Gruppen, Gesellschaften und Staaten untersucht. Konfliktlösungen werden erarbeitet und erprobt, z.B. in Form von Rollenspielen und Simulationen. Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 7 und 8: Aufwachsen und Lernen Konsum und Vorsorge Freizeitgestaltung Informtionsgewinnung und Meinungsbildung Mitgestaltung politischer Prozesse Arbeit und Beruf/Berufswahlvorbereitung (auch Thema für alle in Politik Klasse 8) Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 9 und 10: Demokratische Gesellschaft Technologische Gesellschaft Wohlstandsgesellschaft Soziale Gesellschaft Multikulturelle Gesellschaft Ökologische Gesellschaft Internationale Gesellschaft

Technik

Empfehlenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme am Technikunterricht: Technisches Verständnis Räumliches Vorstellungsvermögen Handwerkliches Geschick Interesse an praktischer Arbeit sorgfältiges und präzises Arbeiten Teamfähigkeit Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 7 und 8: Sicherheit am Arbeitsplatz Fertigungsprozesse Holz Technisches Zeichnen Fertigungsprozesse Metall Grundschaltungen der Steuerungstechnik Automatisierung Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 9 und 10: Bautechnik Mobilität Planung und Fertigung eines mehrteiligen Produkts aus verschiedenen Materialien Kommunikationstechnik Digitaltechnik Energieerzeugung, -transport und -nutzung Energiewandelnde Maschinen

Biologie

Günstige Voraussetzungen: Interesse an Pflanzen, Tieren und biologischen Fragestellungen Vorstellungsvermögen Fähigkeit, Begriffe und Regeln auswendig zu lernen Spaß am praktischen Arbeiten Unterrichtsinhalte in der Klasse 7 und 8: I. Ökosystem Wald II. Genussmittel – Drogen III. Körper wehrt Infektionen ab Unterrichtsinhalte in den Klassen 9 und 10: I. Zelle als Grundeinheit aller Lebewesen II. Erbinformation als Steuerung von Lebensvorgängen III. Angeborenes und erlerntes Verhalten IV. Sinneswahrnehmung V. Stoffwechsel im Körper VI. Feinbau des Bewegungsapparates VII. Sexualerziehung VIII. Evolution IX. Alles Leben geht von Pflanzen aus

Chemie

Chemische Fragestellungen: Woraus bestehen Stoffe? Warum schwimmt Eis auf dem Wasser? Wie gewinnt man Salz aus Meerwasser? Woraus besteht Luft? Warum brennt eine Kerze? Warum leuchtet ein Feuerwerk bunt? Warum schmeckt eine Zitrone sauer? Kann man eine Kartoffel als Batterie verwenden? Voraussetzungen Interesse an chemischen Fragestellungen im Alltag Gute Beobachtungsgabe und Spaß am Beschreiben Gutes Vorstellungsvermögen Bereitschaft Fachbegriffe zu lernen Spaß am praktischen Arbeiten (Experimentieren) Außerschulische Lernorte: Kitz.do Schülerlabor in Dortmund: Klasse 7: „Einführung in das chemische Arbeiten“ und „Bunte Zeiten“ Klasse 8: Herstellung von Handcreme und Lippenpflege Unterrichtsinhalte in der Klasse 7: Sicherheit im Chemieunterricht Stoffe und ihre Eigenschaften Mischen und Trennen Luft und Wasser Brandbekämpfung Unterrichtsinhalte in der Klasse 8: Metalle Chemische Zeichensprache Weitere Inhalte bis Klasse 10: Das Periodensystem der Elemente Säuren und Laugen Elektrochemie Fossile Brennstoffe Alkohole und organische Säuren Nahrungsmittelchemie Kunststoffe Seifen, Waschmittel und Kosmetikprodukte Berufsorientierung - Einblicke in Berufe, die chemisches Hintergrundwissen benötigen: Chemielaborant/in Chemikant/in Chemisch technische(r) Assistent/in Lacklaborant/in Werkstoffprüfer/in

Teilzentrale Abschlussprüfungen (ZP10)

Einheitliche Standards

Die Kultusministerkonferenz hat einheitliche Anforderungen für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch festgelegt. Diese Standards beziehen sich unter anderem auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet, diese Standards zu übernehmen und zu überprüfen. In NRW nahmen erstmals im Sommer 2007 alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 10 an der teilzentralen Abschlussprüfung teil. Die Zeugnisnote in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch beruht zur Hälfte auf den in Klasse 10 erbrachten Leistungen, was in einer Vornote dokumentiert wird. Die Leistungen in den übrigen Fächern haben die gleiche Bedeutung wie bisher, daher der Begriff „teilzentrale Abschlussprüfung“. Die Anforderungen für die Fachoberschulreife ändern sich nicht. Zentrale Vorgabe einheitlicher Aufgaben. Zentrale Vorgabe einheitlicher Bewertungskriterien. Zweitkorrektur innerhalb der Schule. Grundlagen sind die Lehrpläne für Deutsch, Mathematik und Englisch. Für jedes Fach wurden verbindliche Inhaltsbereiche festgelegt, die die möglichen Themengebiete eingrenzen und eine gezielte Vorbereitung ermöglichen. Beispielaufgaben zeigen, wie die Prüfungsaufgaben aussehen. In der RKR findet zusätzlicher Unterricht und eine intensive Vorbereitung im Fachunterricht statt.

Aufbau der schriftlichen Prüfung

1. Teil - Basiskompetenzen: Fachliches Grundwissen und Fachmethoden der Klassen 5 - 10 - Abgabe des 1. Teils - 2. Teil - Aufgaben oder Fragen, die aus dem Unterricht der Klasse 10 erwachsen. Die Aufgabenvorschläge für diesen Prüfungsteil knüpfen an die Praxis der Klassenarbeiten in der Klasse 10 an. Im Fach Deutsch stehen zwei Aufgaben zur Auswahl.

Dauer der schriftlichen Prüfung

Deutsch: 150 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung + 10 Minuten zur Aufgabenauswahl Mathematik: 120 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung Englisch: 120 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung

Bedingungen für eine mündliche Prüfung

Vornote und Prüfungsnote stimmen überein: Keine mündliche Prüfung, die Zeugnisnote steht fest. Vornote und Prüfungsnote weichen um eine Notenstufe ab: Keine mündliche Prüfung, Fachlehrer und Zweitkorrektor setzen die Zeugnisnote fest. Vornote und Prüfungsnote weichen um zwei Notenstufen ab: Freiwillige mündliche Prüfung nach Anmeldung durch die Schülerin bzw. den Schüler. Ohne die mündliche Prüfung errechnet sich die Zeugnisnote aus dem arithmetischen Mittel. Vornote und Prüfungsnote weichen um drei Notenstufen ab: Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist Pflicht.

Ablauf der mündlichen Prüfung

Vor der Prüfung: Die Schülerin bzw. der Schüler erfährt von der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer drei Unterrichtsvorhaben aus der Klasse 10 als inhaltliche Grundlage. Am Prüfungstag: Nach der Aufgabenstellung durch die Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer 10 Minuten Vorbereitungszeit. In der Prüfung: Sie besteht aus einem etwa 15-minütigeen Prüfungsgespräch zwischen Schüler und Fachlehrer. Nach der Prüfung: Die Zeugnisnote wird aus der 5-fach gewichteten Vornote, der 3-fach gewichteten schriftliche Prüfung und der 2-fach gewichtetenen mündliche Prüfung gebildet.

Terminplan

Die Termine der Prüfungen und ggf. der Nachprüfungen sind dem Terminplan der RKR zu entnehmen.

Abschlüsse der Realschule

Über den Abschlussrechner können Sie erfahren, welcher Abschluss mit dem Ende der Schulpflicht der Sekundarstufe I bei uns vergeben werden. Rufen sie die Datei in Excel auf un geben sie die zu erwartenden Noten am Ende der Klasse 10 ein.

Versetzungsbestimmungen (Auszug aus der APO-SI)

§ 21 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird versetzt, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind. § 25 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler [der Realschule] wird ... in die Klassen 7 bis 10 versetzt, wenn die Leistungen a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder b) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, diese mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder c) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind. § 25 (2) In Klasse 6 sind die in der zweiten Fremdsprache erbrachten Leistungen nicht versetzungswirksam, können aber zum Ausgleich herangezogen werden. Nachprüfung: § 22 (1) Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll. § 22 (4) Die Prüfung besteht aus einer mündlichen, gegebenenfalls aus einer praktischen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung. § 22 (5) Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung die Versetzungsbedingungen erfüllt, ist versetzt. Die Schülerin oder der Schüler erhält ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die Nachprüfung bestanden wurde. § 22 (6) Versäumt die Schülerin oder der Schüler aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund die Prüfung oder einen Teil der Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Kann sie oder er aus einem von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Grund an der gesamten Prüfung oder an dem noch fehlenden Teil der Prüfung nicht teilnehmen, muss dies unverzüglich nachgewiesen werden; wer wegen einer Krankheit nicht teilnehmen kann, hat ein ärztliches Attest vorzulegen. Versetzung aus besonderen Gründen: § 21(3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auch dann versetzt werden, wenn die Versetzungsanforderungen aus besonderen Gründen nicht erfüllt werden konnten, jedoch erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit, der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich ist. Eine Versetzung nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn damit die Vergabe eines Abschlusses ... verbunden ist. Vorversetzung: § 20 (2) Eine Vorversetzung ist zum Ende eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres möglich. Freiwillige Wiederholung: § 20 (3) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern die vorhergegangene Klasse einmal freiwillig wiederholen oder spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres in die vorhergegangene Klasse zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen. Erworbene Abschlüsse und Berechtigungen bleiben erhalten.

Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der

Sek. I (APO-SI):

§ 40 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule erwirbt nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10 den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn die Versetzungsbestimmungen (siehe oben) erfüllt sind. § 41 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule erwirbt mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, wenn ihre oder seine Leistungen in allen Fächern mindestens befriedigend sind. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch jeweils mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. Werden die Versetzungsanforderungen nicht erfüllt, prüft die Zeugniskonferenz in der Jahrgangsstufe 10, ob der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergeben wird. Den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen unsere Schülerinnen und Schüler automatisch, wenn sie in die Jahrgangsstufe 10 versetzt werden. Mit Ende der Schulpflicht der Sekundarstufe I wird der Abschluss auch vergeben, wenn diese Noten erreicht werden: Den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erreichen unsere Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 10, wenn sie die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt haben. Außerdem müssen diese Bedingungen erfüllt sein: Sind die Noten schlechter, wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergeben. § 42 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben: In Klasse 10 der Realschule zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) oder zur Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. § 42 (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn a) durch die Verbesserung der Note von "mangelhaft" auf "ausreichend" in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb des angestrebten Abschlusses erfüllt würden oder b) durch die Verbesserung der Note um eine Notenstufe in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Erwerb der angestrebten Berechtigung erfüllt würden. § 42 (3) Eine Nachprüfung ist nicht möglich 1. in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10, 2. in einem Fach, das bei einer Versetzung oder beim Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung zum Notenausgleich herangezogen werden soll. § 42 (4) Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach. § 23 (1) Die Klassen 9 und 10 kann einmal freiwillig wiederholen, wer zwar einen Abschluss erworben, aber eine angestrebte weitere Berechtigung verfehlt hat. Wer die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat, kann die Klasse 10 nicht wiederholen. § 23 (3) Die Wiederholung setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dadurch die Höchstdauer der Ausbildung in der Sekundarstufe I von 8 Jahren nicht überschreitet. Schülerinnen und Schüler, die diese Noten nicht erreichen, die Schulpflicht der Sekundarstufe I erfüllt haben und nicht in der Jahrgangsstufe 10 sind, erhalten ein Abgangszeugnis.

Wie können Realschulabsolventen das Abitur

erreichen?

Allgemeine Hochschulreife (Vollabitur)

Dazu wird die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk (FOR+Q) benötigt. Damit ist ein Wechsel in die Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder des gymnasialen Zweigs eines Berufskollegs möglich. Die Oberstufe dauert 3 Jahre. In dieser Zeit können Schülerinnen und Schüler, die an der Realschule Französisch nicht bis zur 10. Klasse hatten, die zweite Fremdsprache erlernen, die für das Abitur verpflichtend ist. Das Sprachangebot ist von Schule zu Schule verschieden und umfasst z.B. Italienisch, Spanisch, Chinesisch usw. Derzeit wechseln Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss FOR+Q nach der Realschule in die Klasse 10 eines Gymnasiums, was an dieser Schulform das erste Jahr der Oberstufe sein wird (Einführungsphase = EF). Auch in diesem Fall dauert die Oberstufe also 3 Jahre, endet aber nach der Klasse 12! In der Gesamtschule und beim gymnasialen Zweig der Berufskollegs umfasst die Oberstufe die Jahrgänge 11 bis 13.

Fachochschulreife nach 12 Schuljahren

Realschulabsolventen können mit der Fachoberschulreife (FOR) eine Fachoberschule besuchen und dort die Fachhochschulreife erlangen. Die meisten Schülerinnen und Schüler wechseln dazu an ein Berufskolleg. Die Fachhochschulreife kann auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule erreicht werden (in der Regel beim Abgang ein Jahr vor dem Vollabitur).
D/M/E
übrige Fächer
Ausgleich
mind. 3/3/3 oder 4/3/2(1)
Reihenfolge beliebig
alle 3
5 (6)
4 (5) sonst 3 (2/1)
2 (1)
 4/4 (5) sonst 3 (2/1)
 2(1)/2(1)
 4/4/4 (5) sonst 3 (2/1)
 2(1)/2(1)/2(1)
Nachprüfung möglich, wenn die Bedingung zur Qualifikation in einem Fach um eine Note verfehlt wurde.
Nachprüfung nicht möglich, um einen Ausgleich oder HS-Abschluss zu erzielen.
Keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der teilzentralen Abschlussprüfung).
Deutsch oder Mathematik
übrige Fächer ohne Französisch
5
5 (6)
5 / 5 (6/6)
Nachprüfung nur zur Erlangung der Fachoberschulreife möglich. In Klasse 10 keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der Abschlussprüfung).
Deutsch oder Mathematik oder Lernbereich Naturwissenschaften (Ph/Ch/Bi) oder Lernbereich Gesellschaftslehre (Ge/Ek/Pk)
übrige Fächer ohne Französisch
5
5 (6)
5 / 5 (6/6)
Nachprüfung nur zur Erlangung der Fachoberschulreife möglich. In Klasse 10 keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der Abschlussprüfung).