Laufbahn
Inhalt
Schulwechsel von der Grundschule und Erprobungsstufe
Bewusst gestalteter Übergang in unsere Klasse 5
Lernen lernen
Versetzung von 5 nach 6
Ende der Erprobungsstufe
Schulformwechsel/Seiteneinstieg
Der Unterricht in Klasse 7 bis 10 - Wahlpflichtfächer
Teilzentrale Abschlussprüfungen (ZP10)
Abschlüsse der Realschule
Versetzungsbestimmungen
Wie können Realschulabsolventen das Abitur erreichen?
Schulwechsel von der Grundschule und Erprobungsstufe
Im
Anmeldeverfahren
für
die
Klasse
5
werden
die
Kinder
an
den
Dortmunder
Realschulen
persönlich
von
den
Eltern
angemeldet.
Im
Anmeldezeitraum ist unser Sekretariat geöffnet von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, donnerstags bis 16:00 Uhr. Bringen Sie bitte folgendes mit:
•
das letzte Zeugnis
•
eine Kopie des letzten Zeugnis
•
den Anmeldebogen, den Sie mit dem Halbjahreszeugnis bekommen haben
Ebenso
können
Sie
Ihr
Kind
beim
Besuch
in
unserem
Sekretariat
für
die
Sport-
oder
MNT-Klasse
anmelden.
Im
Regelfall
verschicken
wir
noch vor den Osterferien die Aufnahmebescheide an die Eltern.
Der
Wechsel
von
der
Grundschule
zu
einer
weiterführenden
Schule
ist
zwar
ein
bedeutender
Schritt,
aber
keineswegs
eine
unumstößliche
Festlegung
auf
eine
bestimmte
Schulform
oder
gar
eine
berufliche
Orientierung.
In
den
Jahrgangsstufen
5
und
6
sollen
sich
die
Kinder
an
das
Arbeiten
an
einer
weiterführenden
Schule
gewöhnen.
Dieser
Entwicklungsprozess
wird
seitens
der
Lehrerinnen
und
Lehrer
aufmerksam
begleitet,
unterstützt
und
in
Erprobungsstufenkonferenzen
dokumentiert.
Die
Lehrpläne
von
Realschule,
Gymnasium
und
Hauptschule
sind
so
aufeinander
abgestimmt,
dass
am
Ende
der
6.
Jahrgangsstufe
ein
Schulformwechsel
problemlos
möglich ist.
Bewusst gestalteter Übergang in unsere Klasse 5
Wir
möchten,
dass
sich
unsere
neuen
Schülerinnen
und
Schüler
von
Anfang
an
bei
uns
wohl
fühlen
und
erfolgreich
mitarbeiten
können. Dazu haben wir organisatorische, methodische und inhaltliche Verabredungen:
•
Erster
Kontakt
zu
uns
am
Aktionstag
(Unterricht
zum
Mitmachen,
Besichtigung
des
Gebäudes,
Informationsveranstaltung
für
Eltern
der 4. Grundschulklassen, Infos über die Sportklasse und den MINT-Schwerpunkt).
•
Anmeldung im Februar, Antwort im Regelfall vor den Osterferien.
•
Beratungsgespräch mit Eltern, deren Kinder nicht die Empfehlung der Grundschule zum Besuch der Realschule erhielten.
•
Klassenbildung mit Rücksprache bei den Grundschulen.
•
Kennenlern-Nachmittag
wenige
Tage
vor
den
Sommerferien
in
der
neuen
Klasse
mit
der
künftigen
Klassenleitung.
Mit
dabei
sind
die
Paten: Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen helfen und betreuen die neuen Kinder.
•
Nach den Sommerferien treffen sich die meisten Fünftklässler im Begrüßungsgottesdienst.
•
1.
Schulwoche
mit
viel
Unterricht
bei
der
Klassenlehrerin
oder
dem
Klassenlehrer,
Erkundung
der
Schule
und
Schulumgebung,
gemeinsamen Aktivitäten und natürlich dem ersten Fachunterricht.
•
Grundsätzlich
haben
unsere
Kinder
in
der
Erprobungsstufe
(Klasse
5
und
6)
möglichst
viel
Unterricht
bei
der
Klassenleitung
und
ein
möglichst kleines Lehrerteam.
•
Gern
greifen
wir
zu
den
Arbeitsmethoden
der
Grundschule
(Freiarbeit,
Wochenplan,
Projektunterricht),
womit
ein
erfolgreiches
Lernen von Beginn an unterstützt wird.
•
In
regelmäßigen
Teamstunden
erörtern
die
Lehrerinnen
und
Lehrer
die
Entwicklung
einer
Klasse
und
koordinieren
die
pädagogische
Zusammenarbeit.
•
In
einer
Erprobungsstufenkonferenz
mit
den
ehemaligen
Grundschullehrerinnen
und
-lehrern
findet ein wichtiger Erfahrungsaustausch statt.
•
Wir
bieten
eine
gezielte
Hausaufgabenbetreuung
und
Förderangebote
für
Kinder.
Von
Montag
bis
Donnerstag
gibt
es
für
die
Jahrgänge
5
bis
8
die
Möglichkeit
der
Übermittagsbetreuung
von
13
bis
15
Uhr.
Die
Betreuung
bietet
Die
Betreuung
bietet:
Mittagessen,
Hausaufgabenhilfe
, Spiele, Basteln, Sportaktivitäten sowie eine Schulbücherei/Leseecke.
Lernen lernen
Besonders
wichtig
ist
uns
die
Zusammenarbeit
mit
dem
Elternhaus.
Die
Bildung
und
Erziehung
unserer
Kinder
ist
eine
Aufgabe,
die
nur
gemeinsam erfolgreich gestaltet werden kann.
Nicht
erst
seit
der
PISA-Studie
wissen
wir:
Auch
das
Lernen
selbst
will
erst
einmal
gelernt
sein.
Daher
richten
wir
unser
Augenmerk
besonders
auf
das
"Lernen
lernen".
Wir
kümmern
uns
darum,
die
Grundschulkinder
nicht
nur
inhaltlich
dort
abzuholen,
wo
sie
nach
dem
Grundschulbesuch
stehen,
sondern
sie
auch
fit
zu
machen
für
das
Lernen
an
einer
weiterführenden
Schule.
Ein
eigens
zusammengestelltes
Team
ermittelt
die
Bereiche,
die
ausgebaut
werden
müssen,
um
erfolgreiches
Lernen
zu
ermöglichen,
und
entwickelt Unterrichtskonzepte:
Wenn
Ihr
Kind
zu
uns
kommt,
wird
es
durch
eine
Sinnesrallye
auf
das
"Lernen
lernen"
vorbereitet.
Die
Rallye
macht
erfahrungsgemäß
viel Spaß, aber auch bereits die wesentlichen Merkmale und Stärken des eigenen Lernens erfahrbar.
Dazu
wurde
in
Klasse
5
das
Fach
"Lernen
lernen"
installiert.
Hier
werden
konsequent
Bausteine
des
Lernens
erarbeitet,
die
Anwendung
entsprechender Methoden eingeübt und über die Organisation von Arbeit gesprochen.
Diese
Hinweise
versuchen
wir
durch
die
Durchführung
eines
Lerntypentests
zu
verdichten,
so
dass
jedes
Kind
dann
Lerntipps
für
seinen speziellen Lerntyp erhalten kann.
Sollten einmal Lernstörungen auftreten, haben wir kompetente Ansprechpartner, die versuchen, weiterzuhelfen.
Wir
bieten
Elternschulen
an,
in
denen
wir
auch
den
Eltern
unser
Konzept
erläutern
und
Wege
aufzeigen,
wie
auch
sie,
zusätzlich
zu
unseren Bemühungen, zielgerichtet zum Lernerfolg des eigenen Kindes beitragen können.
Nähere Informationen zu unserem Konzept "Lernen lernen" finden sie hier.
Versetzung von 5 nach 6
Der
Übergang
in
die
Jahrgangsstufe
6
(=
2.
Teil
der
Erprobungsstufe)
erfolgt
automatisch.
Die
Wiederholung
der
Klasse
ist
auf
Antrag
möglich.
Neu
hinzu
kommt
in
Klasse
6
das
Fach
Französisch.
Französisch
ist
dabei
nur
positiv
versetzungswirksam,
d.
h.
ein
"mangelhaft"
oder
"ungenügend"
wird
ignoriert,
aber
ein
"sehr
gut",
"gut"
oder
"befriedigend
"
kann
ein
anderes
"mangelhaft"
ausgleichen.
Höchstens 3 Jahre in der Erprobungsstufe
Ein
Kind
darf
höchstens
3
Jahre
in
der
Erprobungsstufe
eines
Gymnasiums
oder
einer
Realschule
verbleiben.
Es
kann
also
entweder
die
Klasse
5
oder
die
Klasse
6
wiederholen,
nicht
aber
beide
Jahrgangsstufen.
Auch
ein
Schulformwechsel
ändert
daran
nichts:
wer
am
Gymnasium
die
Klasse
5
besucht
hat,
danach
an
die
Realschule
wechselt
und
hier
die
Klasse
5
wiederholt,
darf
jetzt
weder
die
5
noch
die 6 wiederholen.
Verfahren am Ende der Erprobungsstufe
Am
Ende
des
6.
Schuljahres
werden
die
Schülerinnen
und
Schüler
erstmals
nach
den
Regeln
der
Versetzungsbestimmungen
(siehe
"Abschlüsse der Realschule" weiter unten) versetzt.
Gleichzeitig
entscheidet
die
Versetzungskonferenz
über
den
weiteren
Bildungsgang
eines
Kindes,
was
für
einige
Schülerinnen
und
Schüler den Wechsel der Schulform bedeutet. Möglich sind diese Entscheidungen:
•
Versetzte Schülerinnen und Schüler bleiben bei uns und besuchen die Klasse 7.
•
Kinder mit überdurchschnittlichen Leistungen können in Absprache mit den Eltern in die Klasse 7 eines Gymnasiums wechseln.
•
Nicht
versetzte
Schülerinnen
und
Schüler
können
die
Klasse
6
bei
uns
wiederholen,
wenn
die
Zeugniskonferenz
dem
Verbleib
zustimmt und die Höchstverweildauer von 3 Jahren in der Erprobungsstufe nicht erreicht ist.
•
Nicht
versetzte
Kinder
müssen
zur
Hauptschule
wechseln,
wenn
die
Höchstverweildauer
von
drei
Jahren
in
der
Erprobungsstufe
erreicht ist. Sie besuchen dann die Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule.
•
Nicht
versetzte
Schülerinnen
und
Schüler
müssen
auch
dann
in
die
Jahrgangsstufe
7
der
Hauptschule
wechseln,
wenn
die
Zeugniskonferenz von einer weiterhin nicht erfolgreichen Mitarbeit an der Realschule ausgeht.
Der
gravierende
Schritt
eines
Schulformwechsels
zeichnet
sich
in
der
Regel
langfristig
ab:
Aus
vielen
Beratungsgesprächen
wissen
die
Eltern
unserer
Kinder,
ob
wir
einen
Übergang
zum
Gymnasium
oder
zur
Hauptschule
empfehlen.
Etwa
sechs
Wochen
vor
den
Sommerferien
informieren
wir
die
Erziehungsberechtigten
erstmals
schriftlich
über
den
bevorstehenden
Wechsel.
Bei
der
Auswahl
der
neuen
Schule
sind
wir
gern
behilflich.
Die
eigentliche
Entscheidung
über
den
Schulformwechsel
fällt
jedoch
erst
in
der
Zeugniskonferenz kurz vor den Sommerferien und wird den Eltern erneut schriftlich mitgeteilt.
Schulformwechsel oder Umzug mit Übergang in die Klassen 6 bis 9 (Seiteneinstieg)
Zu welchem Zeitpunkt ist ein Wechsel möglich?
Im
Falle
eines
Wohnungswechsels
(Zuzug
in
den
Verwaltungsbezirk
Dortmund-Hombruch)
ist
ein
Wechsel
an
die
Robert-Koch-
Realschule zu jeder Zeit möglich. Sofern Kapazitäten vorhanden sind, kann die Aufnahme sofort erfolgen.
In allen anderen Fällen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass ein Schulwechsel in der Regel nur zum Schuljahresanfang möglich ist.
Wie melde ich mein Kind an?
In der Regel genügt ein Anruf in unserem Sekretariat.
Wir führen eine Liste mit Interessierten, in die sich Seiteneinsteiger unverbindlich eintragen lassen können.
Die
Anmeldung
an
einer
anderen
Dortmunder
Realschule
ist
danach
nicht
mehr
erforderlich.
Die
14
Dortmunder
Realschulen
stimmen
die Seiteneinsteigerlisten untereinander ab und versuchen, allen Interessierten einen Platz anzubieten.
Ist es wichtig, welche Schulform bisher besucht wurde?
In
der
Erobungsstufe
(Klasse
5
und
6)
spielt
die
bisherige
Schulform
eine
untergeordnete
Rolle
(Ausnahmen:
Förderschule,
Waldorfschule). Wir beraten die Eltern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Am
Ende
der
Erprobungsstufe
(Klasse
6)
können
Kinder
von
einer
Hauptschule
in
die
Klasse
7
wechseln,
wenn
ein
entsprechender
Beschluss der Versetzungskonferenz der Hauptschule vorliegt.
In die Jahrgangsstufen 7 bis 9 können Kinder der Hauptschule nicht mehr wechseln.
Der
Seiteneinstieg
von
einer
Gesamtschule
ist
zwar
grundsätzlich
möglich,
muss
aber
wegen
der
anderen
Struktur
dieser
Schulform
im
Einzelfall erörtert werden.
In welcher Jahrgangsstufe ist ein Seiteneinstieg möglich?
Ein Schulformwechsel ist nur bis zum Beginn der 9. Jahrgangsstufe möglich.
Wie sicher bekommt man einen Platz an der RKR?
Schülerinnen
und
Schüler,
die
bisher
die
Jahrgangsstufe
6
eines
Gymnasiums
besuchten,
bekommen
auf
jeden
Fall
einen
Platz
an
einer
Dortmunder
Realschule.
Das
muss
aber
nicht
unbedingt
die
RKR
sein.
In
den
letzten
Jahren
konnten
wir
allerdings
alle
Kinder
aus
dem
Verwaltungsbezirk Hombruch aufnehmen.
Einen
sicheren
Realschulplatz
in
Dortmund
bekommen
auch
Kinder,
die
am
Ende
der
Erprobungsstufe
(Klasse
6)
der
Hauptschule
einen
entsprechenden Beschluss der Versetzungskonferenz vorlegen können.
In
allen
anderen
Fällen
besteht
für
uns
keine
Aufnahmepflicht.
Dennoch
tagt
unmittelbar
vor
den
Sommerferien
die
Schulleiterkonferenz
der
14
Dortmunder
Realschulen
mit
dem
Bestreben,
allen
Interessierten
einen
Platz
anzubieten.
Trotzdem
ist
es
möglich,
dass
ein
Kind
der
Jahrgangsstufe
7
bis
9
des
Gymnasiums
an
keiner
Dortmunder
Realschule
angenommen
werden
kann.
In
diesem
Ausnahmefall
wäre
nur
ein
Wechsel
an
eine
Gesamtschule
oder
an
eine
Hauptschule
möglich.
Letztgenannte
Schulform
muss
schulpflichtige Kinder in jedem Fall aufnehmen.
Der Seiteneinstieg hat geklappt, und dann?
Schülerinnen
und
Schüler,
die
von
einem
Gymnasium
zu
uns
kommen
und
dort
Französisch
gehabt
haben,
müssen
dieses
Fach
bei
uns
fortsetzen.
Schülerinnen
und
Schüler,
die
von
einem
Gymnasium
zu
uns
kommen,
besuchen
unabhängig
vom
Versetzungszeugnis
des
Gymnasiums
die
nächsthöhere
Jahrgangsstufe.
Bei
einem
Wechsel
in
die
Jahrgangsstufe
8
oder
9
entscheidet
die
Versetzungskonferenz
nach 12 Wochen, ob das Kind in der Jahrgangsstufe verbleibt oder in die darunter liegende Stufe wechseln muss.
Der Unterricht in Klasse 7 bis 10
Am
Ende
der
Klasse
6
wählen
die
Schülerinnen
und
Schüler
ein
viertes
Hauptfach,
welches
ab
Klasse
7
als
sogenanntes
Wahlpflichtfach
mit
drei
Stunden
pro
Woche
unterrichtet
wird.
Um
einen
Überblick
zu
erhalten,
veranstalten
wir
vor
der
Wahl
einen
Informationsabend
für
die
Schülerinnen
und
Schüler
sowie
deren
Eltern.
Alle
zur
Wahl
stehenden
Fächer
werden
vorgestellt
werden
und
es
können
Fragen
gestellt werden.
Im Regelfall werden folgende Wahlpflichtfächer an der RKR angeboten:
Französisch
Entscheidungshilfen:
Ihr Kind hat Spaß am Erlernen einer Fremdsprache.
Französisch gilt nach Englisch als wichtigste Fremdsprache.
In der Europäischen Union ist Französisch eine Amtssprache.
Schülerinnen
und
Schüler,
die
die
allgemeine
Hochschulreife
anstreben,
haben
mit
Abschluss
der
Realschule
bereits
eine
der
beiden
Pflicht-Fremdprachen
für
das
Abitur
absolviert
und
müssen
in
der
Oberstufe
nur
noch
eine
Fremdsprache
(in
der
Regel
Englisch)
fortführen.
Viele fs-Kurse unternahmen im 10. Schuljahr eine Wochenendfahrt nach Paris.
Die
unterrichtliche
Arbeit
im
Fach
Französisch
orientiert
sich
am
Lehrwerk
und
wird
ergänzt
z.
B.
durch
Prospekte,
Lektüren,
Internetrecherchen,
Annoncen,
Zeitschriften,
Fotos
und/oder
Filme
und
das
mannigfaltige
Begleitmaterial
zum
Lehrwerk.
Besonders
wichtig
ist
es
uns
in
allen
Jahrgängen,
das
Lernen
als
aktiven,
auch
selbstbestimmten
Vorgang
zu
gestalten
und
Methoden
zu
vermitteln,
die
helfen,
das
Lernen
an
sich
zu
lernen
sowie
die
Schülerinnen
und
Schüler
an
der
Unterrichtsgestaltung
und
der
Auswertung von Ergebnissen zu beteiligen.
Zu
diesem
Zweck
nutzen
wir
die
oben
angeführten
Materialien
und
führen
regelmäßig
Wochenplan-,
Frei-
und
Projektarbeit,
Internetrecherchen
etc.
durch.
Diese
gewährleisten
zusätzlich,
dass
die
Schülerinnen
und
Schüler
immer
wieder
Probleme
erkennen
und lösen, Aufgaben übernehmen, Widerstände überwinden und ihre Leistungsfähigkeit erfahren.
Sozialwissenschaften
Das
Fach
Sozialwissenschaften
verbindet
Inhalte
aus
Politik
-
Wirtschaft
-
Soziolgie.
Es
werden
die
Beziehungen
zwischen
Menschen,
Gruppen,
Gesellschaften
und
Staaten
untersucht.
Konfliktlösungen
werden
erarbeitet
und
erprobt,
z.B.
in
Form
von
Rollenspielen
und
Simulationen.
Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 7 und 8:
•
Aufwachsen und Lernen
•
Konsum und Vorsorge
•
Freizeitgestaltung
•
Informtionsgewinnung und Meinungsbildung
•
Mitgestaltung politischer Prozesse
•
Arbeit und Beruf/Berufswahlvorbereitung (auch Thema für alle in Politik Klasse 8)
Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 9 und 10:
•
Demokratische Gesellschaft
•
Technologische Gesellschaft
•
Wohlstandsgesellschaft
•
Soziale Gesellschaft
•
Multikulturelle Gesellschaft
•
Ökologische Gesellschaft
•
Internationale Gesellschaft
Technik
Empfehlenswerte Voraussetzungen für die Teilnahme am Technikunterricht:
•
Technisches Verständnis
•
Räumliches Vorstellungsvermögen
•
Handwerkliches Geschick
•
Interesse an praktischer Arbeit
•
sorgfältiges und präzises Arbeiten
•
Teamfähigkeit
Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 7 und 8:
•
Sicherheit am Arbeitsplatz
•
Fertigungsprozesse Holz
•
Technisches Zeichnen
•
Fertigungsprozesse Metall
•
Grundschaltungen der Steuerungstechnik
•
Automatisierung
Unsere Schwerpunkte in den Jahrgängen 9 und 10:
•
Bautechnik
•
Mobilität
•
Planung und Fertigung eines mehrteiligen Produkts aus verschiedenen Materialien
•
Kommunikationstechnik
•
Digitaltechnik
•
Energieerzeugung, -transport und -nutzung
•
Energiewandelnde Maschinen
Biologie
Günstige Voraussetzungen:
•
Interesse an Pflanzen, Tieren und biologischen Fragestellungen
•
Vorstellungsvermögen
•
Fähigkeit, Begriffe und Regeln auswendig zu lernen
•
Spaß am praktischen Arbeiten
Unterrichtsinhalte in der Klasse 7 und 8:
I. Ökosystem Wald
II. Genussmittel – Drogen
III. Körper wehrt Infektionen ab
Unterrichtsinhalte in den Klassen 9 und 10:
I. Zelle als Grundeinheit aller Lebewesen
II. Erbinformation als Steuerung von Lebensvorgängen
III. Angeborenes und erlerntes Verhalten
IV. Sinneswahrnehmung
V. Stoffwechsel im Körper
VI. Feinbau des Bewegungsapparates
VII. Sexualerziehung
VIII. Evolution
IX. Alles Leben geht von Pflanzen aus
Chemie
Chemische Fragestellungen:
•
Woraus bestehen Stoffe?
•
Warum schwimmt Eis auf dem Wasser?
•
Wie gewinnt man Salz aus Meerwasser?
•
Woraus besteht Luft?
•
Warum brennt eine Kerze?
•
Warum leuchtet ein Feuerwerk bunt?
•
Warum schmeckt eine Zitrone sauer?
•
Kann man eine Kartoffel als Batterie verwenden?
Voraussetzungen
•
Interesse an chemischen Fragestellungen im Alltag
•
Gute Beobachtungsgabe und Spaß am Beschreiben
•
Gutes Vorstellungsvermögen
•
Bereitschaft Fachbegriffe zu lernen
•
Spaß am praktischen Arbeiten (Experimentieren)
Außerschulische Lernorte: Kitz.do Schülerlabor in Dortmund:
•
Klasse 7: „Einführung in das chemische Arbeiten“ und „Bunte Zeiten“
•
Klasse 8: Herstellung von Handcreme und Lippenpflege
Unterrichtsinhalte in der Klasse 7:
•
Sicherheit im Chemieunterricht
•
Stoffe und ihre Eigenschaften
•
Mischen und Trennen
•
Luft und Wasser
•
Brandbekämpfung
Unterrichtsinhalte in der Klasse 8:
•
Metalle
•
Chemische Zeichensprache
Weitere Inhalte bis Klasse 10:
•
Das Periodensystem der Elemente
•
Säuren und Laugen
•
Elektrochemie
•
Fossile Brennstoffe
•
Alkohole und organische Säuren
•
Nahrungsmittelchemie
•
Kunststoffe Seifen, Waschmittel und Kosmetikprodukte
Berufsorientierung - Einblicke in Berufe, die chemisches Hintergrundwissen benötigen:
•
Chemielaborant/in
•
Chemikant/in
•
Chemisch technische(r) Assistent/in
•
Lacklaborant/in
•
Werkstoffprüfer/in
Teilzentrale Abschlussprüfungen (ZP10)
Einheitliche Standards
Die Kultusministerkonferenz hat einheitliche Anforderungen für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch festgelegt.
Diese Standards beziehen sich unter anderem auf den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Alle Bundesländer haben sich verpflichtet, diese Standards zu übernehmen und zu überprüfen.
In
NRW
nahmen
erstmals
im
Sommer
2007
alle
Schüler
und
Schülerinnen
der
Jahrgangsstufe
10
an
der
teilzentralen
Abschlussprüfung
teil.
Die
Zeugnisnote
in
den
Prüfungsfächern
Deutsch,
Mathematik
und
Englisch
beruht
zur
Hälfte
auf
den
in
Klasse
10
erbrachten
Leistungen, was in einer Vornote dokumentiert wird.
Die Leistungen in den übrigen Fächern haben die gleiche Bedeutung wie bisher, daher der Begriff „teilzentrale Abschlussprüfung“.
Die Anforderungen für die Fachoberschulreife ändern sich nicht.
Zentrale Vorgabe einheitlicher Aufgaben.
Zentrale Vorgabe einheitlicher Bewertungskriterien.
Zweitkorrektur innerhalb der Schule.
Grundlagen sind die Lehrpläne für Deutsch, Mathematik und Englisch.
Für
jedes
Fach
wurden
verbindliche
Inhaltsbereiche
festgelegt,
die
die
möglichen
Themengebiete
eingrenzen
und
eine
gezielte
Vorbereitung ermöglichen.
Beispielaufgaben zeigen, wie die Prüfungsaufgaben aussehen.
In der RKR findet zusätzlicher Unterricht und eine intensive Vorbereitung im Fachunterricht statt.
Aufbau der schriftlichen Prüfung
1. Teil - Basiskompetenzen: Fachliches Grundwissen und Fachmethoden der Klassen 5 - 10
- Abgabe des 1. Teils -
2.
Teil
-
Aufgaben
oder
Fragen,
die
aus
dem
Unterricht
der
Klasse
10
erwachsen.
Die
Aufgabenvorschläge
für
diesen
Prüfungsteil
knüpfen an die Praxis der Klassenarbeiten in der Klasse 10 an. Im Fach Deutsch stehen zwei Aufgaben zur Auswahl.
Dauer der schriftlichen Prüfung
Deutsch: 150 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung + 10 Minuten zur Aufgabenauswahl
Mathematik: 120 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung
Englisch: 120 Minuten + 10 Minuten zur ersten Orientierung
Bedingungen für eine mündliche Prüfung
Vornote und Prüfungsnote stimmen überein: Keine mündliche Prüfung, die Zeugnisnote steht fest.
Vornote
und
Prüfungsnote
weichen
um
eine
Notenstufe
ab:
Keine
mündliche
Prüfung,
Fachlehrer
und
Zweitkorrektor
setzen
die
Zeugnisnote fest.
Vornote
und
Prüfungsnote
weichen
um
zwei
Notenstufen
ab:
Freiwillige
mündliche
Prüfung
nach
Anmeldung
durch
die
Schülerin
bzw.
den Schüler. Ohne die mündliche Prüfung errechnet sich die Zeugnisnote aus dem arithmetischen Mittel.
Vornote und Prüfungsnote weichen um drei Notenstufen ab: Die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist Pflicht.
Ablauf der mündlichen Prüfung
Vor
der
Prüfung:
Die
Schülerin
bzw.
der
Schüler
erfährt
von
der
Fachlehrerin
bzw.
dem
Fachlehrer
drei
Unterrichtsvorhaben
aus
der
Klasse 10 als inhaltliche Grundlage.
Am Prüfungstag: Nach der Aufgabenstellung durch die Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer 10 Minuten Vorbereitungszeit.
In der Prüfung: Sie besteht aus einem etwa 15-minütigeen Prüfungsgespräch zwischen Schüler und Fachlehrer.
Nach
der
Prüfung:
Die
Zeugnisnote
wird
aus
der
5-fach
gewichteten
Vornote,
der
3-fach
gewichteten
schriftliche
Prüfung
und
der
2-fach
gewichtetenen mündliche Prüfung gebildet.
Terminplan
Die Termine der Prüfungen und ggf. der Nachprüfungen sind dem Terminplan der RKR zu entnehmen.
Abschlüsse der Realschule
Über
den
Abschlussrechner
können
Sie
erfahren,
welcher
Abschluss
mit
dem
Ende
der
Schulpflicht
der
Sekundarstufe
I
bei
uns
vergeben werden. Rufen sie die Datei in Excel auf un geben sie die zu erwartenden Noten am Ende der Klasse 10 ein.
Versetzungsbestimmungen (Auszug aus der APO-SI)
§
21
(1)
Eine
Schülerin
oder
ein
Schüler
wird
versetzt,
wenn
die
Leistungen
in
allen
Fächern
und
Lernbereichen
ausreichend
oder
besser
sind.
§ 25 (1) Eine Schülerin oder ein Schüler [der Realschule] wird ... in die Klassen 7 bis 10 versetzt, wenn die Leistungen
a)
in
nicht
mehr
als
einem
der
Fächer
Deutsch,
Mathematik,
Englisch,
Fach
des
Wahlpflichtunterrichts
mangelhaft
sind
und
die
mangelhafte
Leistung
durch
eine
mindestens
befriedigende
Leistung
in
einem
anderen
Fach
dieser
Fächergruppe
ausgeglichen
wird
oder
b)
in
nicht
mehr
als
einem
der
Fächer
Deutsch,
Mathematik,
Englisch,
Fach
des
Wahlpflichtunterrichts
mangelhaft
sind,
diese
mangelhafte
Leistung
durch
eine
mindestens
befriedigende
Leistung
in
einem
anderen
Fach
dieser
Fächergruppe
ausgeglichen
wird
sowie in einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
c) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind.
§
25
(2)
In
Klasse
6
sind
die
in
der
zweiten
Fremdsprache
erbrachten
Leistungen
nicht
versetzungswirksam,
können
aber
zum
Ausgleich
herangezogen werden.
Nachprüfung:
§
22
(1)
Ab
Klasse
7
kann
eine
nicht
versetzte
Schülerin
oder
ein
nicht
versetzter
Schüler
eine
Nachprüfung
ablegen,
um
nachträglich
versetzt
zu
werden.
Die
Schulleiterin
oder
der
Schulleiter
spricht
die
Zulassung
zur
Nachprüfung
aus,
wenn
in
einem
einzigen
Fach
durch
die
Verbesserung
der
Note
von
„mangelhaft“
auf
„ausreichend“
die
Versetzungsbedingungen
erfüllt
würden.
Kommen
für
die
Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.
§
22
(4)
Die
Prüfung
besteht
aus
einer
mündlichen,
gegebenenfalls
aus
einer
praktischen
Prüfung,
in
einem
Fach
mit
schriftlichen
Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung.
§
22
(5)
Wer
auf
Grund
des
Ergebnisses
der
Nachprüfung
die
Versetzungsbedingungen
erfüllt,
ist
versetzt.
Die
Schülerin
oder
der
Schüler
erhält
ein
neues
Zeugnis
mit
einer
um
eine
Notenstufe
verbesserten
Note.
Das
Zeugnis
trägt
das
Datum
des
Tages,
an
dem
die
Nachprüfung bestanden wurde.
§
22
(6)
Versäumt
die
Schülerin
oder
der
Schüler
aus
einem
von
ihr
oder
ihm
zu
vertretenden
Grund
die
Prüfung
oder
einen
Teil
der
Prüfung,
gilt
die
Prüfung
als
nicht
bestanden.
Kann
sie
oder
er
aus
einem
von
ihr
oder
ihm
nicht
zu
vertretenden
Grund
an
der
gesamten
Prüfung
oder
an
dem
noch
fehlenden
Teil
der
Prüfung
nicht
teilnehmen,
muss
dies
unverzüglich
nachgewiesen
werden;
wer
wegen einer Krankheit nicht teilnehmen kann, hat ein ärztliches Attest vorzulegen.
Versetzung aus besonderen Gründen:
§
21(3)
Eine
Schülerin
oder
ein
Schüler
kann
auch
dann
versetzt
werden,
wenn
die
Versetzungsanforderungen
aus
besonderen
Gründen
nicht
erfüllt
werden
konnten,
jedoch
erwartet
werden
kann,
dass
auf
Grund
der
Leistungsfähigkeit,
der
Gesamtentwicklung
und
der
Förderungsmöglichkeiten
der
Schule
in
der
nachfolgenden
Klasse
eine
erfolgreiche
Mitarbeit
möglich
ist.
Eine
Versetzung
nach
Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn damit die Vergabe eines Abschlusses ... verbunden ist.
Vorversetzung:
§ 20 (2) Eine Vorversetzung ist zum Ende eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres möglich.
Freiwillige Wiederholung:
§
20
(3)
Eine
Schülerin
oder
ein
Schüler
kann
auf
Antrag
der
Eltern
die
vorhergegangene
Klasse
einmal
freiwillig
wiederholen
oder
spätestens
am
Ende
des
ersten
Schulhalbjahres
in
die
vorhergegangene
Klasse
zurücktreten,
wenn
sie
oder
er
in
der
bisherigen
Klasse
nicht
mehr
erfolgreich
mitarbeiten
kann.
Darüber
entscheidet
die
Versetzungskonferenz.
Zum
nächsten
Versetzungstermin
wird
eine
Versetzung nicht erneut ausgesprochen. Erworbene Abschlüsse und Berechtigungen bleiben erhalten.
Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sek. I (APO-SI):
§
40
(1)
Eine
Schülerin
oder
ein
Schüler
der
Realschule
erwirbt
nach
dem
Abschlussverfahren
am
Ende
der
Klasse
10
den
mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn die Versetzungsbestimmungen (siehe oben) erfüllt sind.
§
41
(1)
Eine
Schülerin
oder
ein
Schüler
der
Realschule
erwirbt
mit
dem
mittleren
Schulabschluss
(Fachoberschulreife)
die
Berechtigung
zum
Besuch
der
gymnasialen
Oberstufe,
wenn
ihre
oder
seine
Leistungen
in
allen
Fächern
mindestens
befriedigend
sind.
Ausreichende
Leistungen
in
nicht
mehr
als
einem
der
Fächer
Deutsch,
Mathematik
und
Englisch
müssen
durch
mindestens
gute
Leistungen
in
einem
anderen
dieser
Fächer
ausgeglichen
werden.
Bis
zu
zwei
ausreichende
Leistungen
und
eine
weitere
ausreichende
oder
mangelhafte
Leistung
in
der
Gruppe
der
übrigen
Fächer
müssen
durch
jeweils
mindestens
gute
Leistungen
in
anderen
Fächern
ausgeglichen
werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
Werden
die
Versetzungsanforderungen
nicht
erfüllt,
prüft
die
Zeugniskonferenz
in
der
Jahrgangsstufe
10,
ob
der
Hauptschulabschluss
nach Klasse 10 oder der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergeben wird.
Den
Hauptschulabschluss
nach
Klasse
9
erreichen
unsere
Schülerinnen
und
Schüler
automatisch,
wenn
sie
in
die
Jahrgangsstufe
10
versetzt werden. Mit Ende der Schulpflicht der Sekundarstufe I wird der Abschluss auch vergeben, wenn diese Noten erreicht werden:
Den
Hauptschulabschluss
nach
Klasse
10
erreichen
unsere
Schülerinnen
und
Schüler
am
Ende
der
Jahrgangsstufe
10,
wenn
sie
die
Versetzungsbedingungen nicht erfüllt haben. Außerdem müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
Sind die Noten schlechter, wird der Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergeben.
§
42
(1)
Eine
Schülerin
oder
ein
Schüler
kann
eine
Nachprüfung
ablegen,
um
nachträglich
einen
Abschluss
oder
eine
Berechtigung
zu
erwerben:
In
Klasse
10
der
Realschule
zum
Erwerb
des
mittleren
Schulabschlusses
(Fachoberschulreife)
oder
zur
Berechtigung
zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe.
§ 42 (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn
a)
durch
die
Verbesserung
der
Note
von
"mangelhaft"
auf
"ausreichend"
in
einem
einzigen
Fach
die
Voraussetzungen
für
den
Erwerb
des angestrebten Abschlusses erfüllt würden oder
b)
durch
die
Verbesserung
der
Note
um
eine
Notenstufe
in
einem
einzigen
Fach
die
Voraussetzungen
für
den
Erwerb
der
angestrebten
Berechtigung erfüllt würden.
§ 42 (3) Eine Nachprüfung ist nicht möglich
1. in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10,
2.
in
einem
Fach,
das
bei
einer
Versetzung
oder
beim
Erwerb
eines
Abschlusses
oder
einer
Berechtigung
zum
Notenausgleich
herangezogen werden soll.
§ 42 (4) Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach.
§
23
(1)
Die
Klassen
9
und
10
kann
einmal
freiwillig
wiederholen,
wer
zwar
einen
Abschluss
erworben,
aber
eine
angestrebte
weitere
Berechtigung
verfehlt
hat.
Wer
die
Berechtigung
zum
Besuch
der
gymnasialen
Oberstufe
erworben
hat,
kann
die
Klasse
10
nicht
wiederholen.
§
23
(3)
Die
Wiederholung
setzt
voraus,
dass
die
Schülerin
oder
der
Schüler
dadurch
die
Höchstdauer
der
Ausbildung
in
der
Sekundarstufe I von 8 Jahren nicht überschreitet.
Schülerinnen
und
Schüler,
die
diese
Noten
nicht
erreichen,
die
Schulpflicht
der
Sekundarstufe
I
erfüllt
haben
und
nicht
in
der
Jahrgangsstufe 10 sind, erhalten ein Abgangszeugnis.
Wie können Realschulabsolventen das Abitur erreichen?
Allgemeine Hochschulreife (Vollabitur)
Dazu
wird
die
Fachoberschulreife
mit
Qualifikationsvermerk
(FOR+Q)
benötigt.
Damit
ist
ein
Wechsel
in
die
Oberstufe
eines
Gymnasiums, einer Gesamtschule oder des gymnasialen Zweigs eines Berufskollegs möglich.
Die
Oberstufe
dauert
3
Jahre.
In
dieser
Zeit
können
Schülerinnen
und
Schüler,
die
an
der
Realschule
Französisch
nicht
bis
zur
10.
Klasse
hatten,
die
zweite
Fremdsprache
erlernen,
die
für
das
Abitur
verpflichtend
ist.
Das
Sprachangebot
ist
von
Schule
zu
Schule
verschieden
und umfasst z.B. Italienisch, Spanisch, Chinesisch usw.
Derzeit
wechseln
Schülerinnen
und
Schüler
mit
dem
Abschluss
FOR+Q
nach
der
Realschule
in
die
Klasse
10
eines
Gymnasiums,
was
an
dieser
Schulform
das
erste
Jahr
der
Oberstufe
sein
wird
(Einführungsphase
=
EF).
Auch
in
diesem
Fall
dauert
die
Oberstufe
also
3
Jahre,
endet
aber
nach
der
Klasse
12!
In
der
Gesamtschule
und
beim
gymnasialen
Zweig
der
Berufskollegs
umfasst
die
Oberstufe
die
Jahrgänge 11 bis 13.
Fachochschulreife nach 12 Schuljahren
Realschulabsolventen
können
mit
der
Fachoberschulreife
(FOR)
eine
Fachoberschule
besuchen
und
dort
die
Fachhochschulreife
erlangen.
Die
meisten
Schülerinnen
und
Schüler
wechseln
dazu
an
ein
Berufskolleg.
Die
Fachhochschulreife
kann
auch
an
einem
Gymnasium oder einer Gesamtschule erreicht werden (in der Regel beim Abgang ein Jahr vor dem Vollabitur).
D/M/E
übrige Fächer
Ausgleich
mind. 3/3/3 oder 4/3/2(1)
Reihenfolge beliebig
alle 3
5 (6)
4 (5) sonst 3 (2/1)
2 (1)
4/4 (5) sonst 3 (2/1)
2(1)/2(1)
4/4/4 (5) sonst 3 (2/1)
2(1)/2(1)/2(1)
Nachprüfung möglich, wenn die Bedingung zur Qualifikation in einem Fach um eine Note verfehlt wurde.
Nachprüfung nicht möglich, um einen Ausgleich oder HS-Abschluss zu erzielen.
Keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der teilzentralen Abschlussprüfung).
Deutsch oder Mathematik
übrige Fächer ohne Französisch
5
5 (6)
5 / 5 (6/6)
Nachprüfung nur zur Erlangung der Fachoberschulreife möglich. In Klasse 10 keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der Abschlussprüfung).
Deutsch oder Mathematik oder Lernbereich
Naturwissenschaften (Ph/Ch/Bi) oder Lernbereich
Gesellschaftslehre (Ge/Ek/Pk)
übrige Fächer ohne Französisch
5
5 (6)
5 / 5 (6/6)
Nachprüfung nur zur Erlangung der Fachoberschulreife möglich. In Klasse 10 keine Nachprüfung in D/E/M (Fächer der Abschlussprüfung).
Am Hombruchsfeld 69
44225 Dortmund
0231 - 5029141
0231 - 5010246
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